GASTREITER

Auch wenn Sie keine Box auf dem Vereinsgelände angemietet haben, besteht die Möglichkeit unser Reitgelände zu nutzen. Wir bitten Sie, sich vor der ersten Nutzung mit unserem 2. Vorsitzenden  Jörg Wöbbeking zu treffen, um alles Wichtige zu besprechen. Bitte setzen Sie sich zur Kontaktaufnahme mit Herrn Wöbbeking per Email oder telefonisch in Verbindung.

Jeder Nutzer dieser Reitanlage, der ein Pferd bewegt/reitet/freispringen lässt etc., das nicht auf dem Reitgelände Eichhöfe untergestellt ist, hat für die Benutzung der Reitanlage folgende Gebühr pro Kalenderjahr zu entrichten:

Die Gebühr beträgt zurzeit und bis auf weiteres pro Pferd für Vereinsmitglieder:

MITGLIEDER

Gebühr pro Pferd
5,- € / je Nutzung
je Nutzung z.B. nur im Reitunterricht, bei gelegentlicher Nutzung zusätzlich zu der Unterrichtsgebühr.
Gebühr pro Pferd
50,- € / Monat
für die regelmäßige Nutzung incl. Erhalt eines Schlüssels zur Reithalle bei monatlicher Zahlungsweise.
Gebühr pro Pferd
180,- € / Jahr
für die regelmäßige Nutzung incl. Erhalt eines Schlüssels zur Reithalle bei jährlicher Zahlungsweise.

NICHTMITGLIEDER

Gebühr pro Pferd
7,- € / je Nutzung
je Nutzung z.B. nur im Reitunterricht, bei gelegentlicher Nutzung zusätzlich zu der Unterrichtsgebühr.
Gebühr pro Pferd
70,- € / Monat
für die regelmäßige Nutzung incl. Erhalt eines Schlüssels zur Reithalle bei monatlicher Zahlungsweise.
Gebühr pro Pferd
200,- € / Jahr
für die regelmäßige Nutzung incl. Erhalt eines Schlüssels zur Reithalle bei jährlicher Zahlungsweise.

Die Gebühren für die gelegentliche Nutzung können bei Jörg Wöbbeking persönlich oder in den Briefkasten in der Reithalle auf Eichhöfe oder den Reitlehrerinnen entrichtet werden.

Die Gebühren für die regelmässige Nutzung bitten wir bei monatlicher Zahlungsweise bis zum 10. des Monats, bei jährlicher Zahlungsweise im 1. Quartal auf das Konto des Reitvereins zu überweisen:

Reitverein Lindhorst
IBAN: DE38 2559 1413 0606 9860 00

Wichtige Information für alle Gastreiter!

Der Erhalt eines Schlüssels für die Reithalle wird fest mit der Zahlung der Hallennutzungsgebühr gekoppelt, d.h. wer einen Schlüssel haben möchte, muss Hallengebühren zahlen, solange bis er/sie den Schlüssel wieder zurückgibt, da man mit Schlüssel immer die Möglichkeit hat, das Reitgelände zu nutzen

Alle Gastreiter müssen vor der ersten Nutzung der Reitanlage mit Lisa Meier eine Nutzungsvereinbarung abschließen. Die „Nutzungsvereinbarung“ mit allen Informationen zur Hallennutzungsgebühr finden Sie / findet Ihr ab sofort im Downloadbereich.